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Wie kann ich meine Steuerlast als Unternehmer senken?

Mit Strategie – nicht mit Zufall: Die Steuerlast Ihres Unternehmens lässt sich gezielt senken – jedoch nur mit einem durchdachten Konzept. Wir zeigen, welche Maßnahmen wirken, wie Sie Investitionen steuerlich nutzen und warum die Rechtsform eine zentrale Rolle spielt.

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Faktoren Rechtsform, Investitionen, Standorte

Einer der zentralen Stellhebel ist die Wahl der passenden Rechtsform. Während Einzelunternehmen und Personengesellschaften der Einkommensteuer unterliegen, werden Kapitalgesellschaften mit Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer besteuert. Je nach Höhe des Gewinns und der geplanten Investitionen kann ein Wechsel der Rechtsform erhebliche steuerliche Vorteile bieten.

Darüber hinaus kann die gezielte Planung von Investitionen dazu beitragen, die Steuerlast zu senken. Mit Sonderabschreibungen, Investitionsabzugsbeträgen nach § 7g EStG oder der degressiven Abschreibung können Unternehmen Investitionen nutzen, um die Steuerbelastung im aktuellen Wirtschaftsjahr zu reduzieren und gleichzeitig Liquidität freizusetzen.

Auch Standortentscheidungen spielen eine Rolle, denn Städte mit einem niedrigeren Gewerbesteuerhebesatz bieten im Vergleich zu anderen Städten erhebliche Einsparpotenziale. Für international tätige Unternehmen kann darüber hinaus durch Planung der Geschäftsprozesse über Ländergrenzen hinweg unter der Beachtung von Doppelbesteuerungsabkommen eine für die gesamte Gruppe steuerlich optimale Struktur erreicht werden. Dabei bestehen Möglichkeiten in der Errichtung von Shared-Service-Centern oder in konzerninternen Finanzierungs- und Lizenzierungsbeziehungen zwischen den Ländergesellschaften.

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Bedeutung von Rückstellungen, Nettolohnoptimierung, Gewinnverwendung

Im Rahmen der Bildung von Rückstellungen lassen sich zukünftig erwartete Verpflichtungen für das Unternehmen ergebniswirksam in dem aktuellen Wirtschaftsjahr berücksichtigen und können so die Steuerlast senken. Wichtig ist dabei, sorgfältig zu analysieren, für welche zukünftigen Verpflichtungen eine hohe Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme besteht und eine möglichst genaue und fundierte Schätzung der Höhe der Inanspruchnahme vorzunehmen. Rückstellungen müssen entsprechend gut begründbar und dokumentierbar sein, um sie auch im Rahmen von Betriebsprüfungen rechtfertigen zu können.

Außerdem sind Maßnahmen im Bereich der Nettolohnoptimierung sowohl für das Unternehmen als auch die Angestellten des Unternehmens steuerlich vorteilhaft. Durch steuerfreie oder pauschal besteuerte Vergütungsbestandteile (z.B. Jobtickets, betriebliche Altersvorsorge, Sachbezüge) werden die Steuerabgaben reduziert. Für das Unternehmen entstehen gewinn- und damit steuermindernde Aufwendungen und für Mitarbeiter zusätzliche Vorteile im Rahmen ihrer Gehaltsbezüge, wodurch die Mitarbeiterbindung gestärkt und Vorteile bei der Personalgewinnung geschaffen werden können. 

Nicht zuletzt beeinflusst auch die Verwendung der erzielten Gewinne die Steuerlast. Werden Gewinne im Unternehmen belassen und thesauriert, werden sie bei Kapitalgesellschaften zunächst nur mit Körperschaft- und Gewerbesteuer belastet; erst bei einer Ausschüttung fällt zusätzlich Kapitalertragsteuer an. Im Rahmen von Einzelunternehmen ergibt sich für thesaurierte Gewinne eine steuerliche Begünstigung nach § 34a EStG.

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Fazit

Die Senkung der Steuerlast eines Unternehmens ist kein Zufallsprodukt, sondern das Ergebnis einer gut durchdachten Strategie. Steuerliche Überlegungen sollten immer Teil der gesamten Unternehmensplanung sein und dürfen niemals losgelöst von betriebswirtschaftlichen Zielsetzungen betrachtet werden.

Eine nachhaltige Steueroptimierung beginnt daher immer mit einer gründlichen Analyse der bestehenden Unternehmensstruktur und sollte in einem langfristigen strategischen Konzept umgesetzt werden.

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