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Themen > Sonderabschreibungen

Wie funktionieren Sonderabschreibungen
und lohnt sich das für unser Unternehmen?

Investitionen sind nicht nur ein Zeichen für Wachstum – sie bieten auch steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten. Sonderabschreibungen und erhöhte Absetzungen sind Instrumente, mit denen Unternehmen gezielt ihre Steuerlast senken und gleichzeitig ihre Liquidität verbessern können. Wer diese Möglichkeiten kennt und richtig nutzt, verschafft sich einen echten Vorteil.

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Liquidität stärken und steuerlich profitieren

Sonderabschreibungen sind zusätzliche Abschreibungen, die neben der regulären Abschreibung (AfA) vorgenommen werden können. Sie sind in der Regel zeitlich und sachlich begrenzt und erfordern die Erfüllung bestimmter Voraussetzungen. Ein Beispiel ist die Sonderabschreibung für neue Mietwohnungen nach § 7b EStG, die über vier Jahre hinweg bis zu fünf Prozent jährlich ermöglicht – vorausgesetzt, bestimmte Bau- und Nutzungsvoraussetzungen sind erfüllt. 

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Erhöhte Abschreibungen ersetzen reguläre AfA

Für kleine und mittlere Unternehmen ist der Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG besonders attraktiv, da er bereits vor der Anschaffung eines Wirtschaftsguts genutzt werden kann. Auch bei der Anschaffung von Elektronutzfahrzeugen bieten sich Vorteile. Nach § 7c EStG können bis zu 50 Prozent im Jahr der Anschaffung abgeschrieben werden. 

Im Vergleich zu Sonderabschreibungen, die zusätzlich zu der regulären Abschreibung möglich sind, ersetzen erhöhte Abschreibungen die reguläre AfA und ermöglichen eine beschleunigte Abschreibung eines Wirtschaftsguts. Beispiele sind erhöhte Absetzungen für Gebäude in Sanierungsgebieten oder für Baudenkmale (§§ 7h, 7i EStG), oder die Förderung von Investitionen in bestimmten Bereichen wie im Bereich des Umweltschutzes oder der Sicherheit am Arbeitsplatz.

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Degressive AfA für E-Fahrzeuge

Auch die degressive AfA kann für zwischen dem 01.07.2025 und dem 31.12.2027 angeschaffte Elektrofahrzeuge nach § 7 Abs. 2a EStG geltend gemacht werden. Dabei können im Jahr der Anschaffung bereits 75% der Anschaffungskosten als Abschreibungen angesetzt werden. In einem Jahr mit entsprechend hohem Unternehmensgewinn kann sich daher die Anschaffung von Elektrofahrzeugen steuerlich günstig auswirken, sofern ein betrieblicher Bedarf für solche neuen Fahrzeuge besteht.

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Kumulationsverbot beachten

Wichtig ist, dass das sogenannte Kumulationsverbot des § 7a Abs. 5 EStG die gleichzeitige Nutzung von Sonderabschreibungen und erhöhten Abschreibungen für dasselbe Wirtschaftsgut einschränkt. Zudem sind viele Fördermöglichkeiten zeitlich begrenzt und an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Deshalb sollten Investitionen stets steuerlich geprüft und professionell begleitet werden, um die bestmögliche Wirkung zu erzielen.

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